- Über uns
- Fachbereiche
- Jugendhilfe und Schule
- Jugendsozialarbeit
- Katechese und Spiritualität
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Territoriale und verbandliche Jugendarbeit
- Stellenangebote
- Service
- Spenden
-
Hinsehen, nicht wegschauen: So verstehen wir das Schutzkonzept für die KJA Köln. Wir nehmen damit unsere Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ernst. Nur durch aktives Hinsehen können wir Situationen beurteilen und das Ergebnis in entsprechende Handlungen umsetzen. Der eingesetzte Präventionsarbeitskreis der KJA Köln unter der Federführung der Präventionsbeauftragten hat in den vergangenen Jahren das vorliegende Schutzkonzept erarbeitet. Dabei war es wichtig, bereits im Vorfeld möglichst viele Mitarbeitende für eine einheitliche Haltung zu motivieren, um gemeinsam eine neue Kultur des „achtsamen Miteinanders“ zu entwickeln. Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, erwachsenen Schutzbefohlenen und auch auf der Ebene der täglichen Arbeit miteinander.
Zu der Entwicklung dieses Schutzkonzeptes gehört auch der Aufbau eines Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden der KJA Köln sowie Verfahrensabläufe bei Verdachtsmomenten, eine Etablierung von Fachpersonal des Kinderschutzes mit eigenen „insoweit erfahrenen Fachkräften“ und einem Beschwerdemanagement für Kinder, Jugendliche und deren Eltern.
Da die Beziehungsarbeit für uns die Basis der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellt, sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen bewusst. Deshalb hat das Schutzkonzept einen hohen Stellenwert bei unserem Ziel, Missbrauch von Beziehungen besser vorzubeugen. Unser Schutzkonzept beschreibt dazu ganz konkrete Verhaltensregeln für die tägliche Arbeit. Unsere Arbeit soll getreu dem Leitspruch der KJA Köln gut und verlässlich geschehen und damit auch für einen stabilen Kinder- und Jugendschutz stehen.
Auch wenn das Schutzkonzept nun fertig formuliert ist, geht die Arbeit und unser Schutzauftrag weiter. Jeder Mitarbeitende ist aufgefordert, mit offenen Augen aufmerksam hinzuschauen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Die KJA Köln ist ein gemeinnütziger und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und aktiv in der Stadt Köln und im Rhein-Erft-Kreis.
Die KJA Köln will, ganz im Sinne des kirchlichen Auftrags, jungen Menschen zukunftsorientierte Lebensperspektiven aufzeigen und sie bei der Gestaltung ihres Lebens individuell unterstützen. Der Auftrag für das Handeln der KJA Köln ergibt sich durch das Pastorale Rahmenkonzept, das die Bedingungen für kirchliche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Erzbistum Köln festlegt.
Der Auftraggeber sind die jungen Menschen. Nach ihnen richten wir unser Handeln aus, unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Stellung, Bildung und Religion.
Die KJA Köln ist zugelassener Träger nach AZAV (www.certqua.de).
Die KJA Köln arbeitet in fünf Fachbereichen:
Die Fachbereiche Jugendsozialarbeit sowie Jugendhilfe und Schule gliedern sich in Sachgebiete. Der Fachbereich Jugendsozialarbeit unterteilt sich in:
Der Fachbereich Jugendhilfe und Schule unterteilt sich in:
Darüber hinaus gibt es drei Stabsstellen. Die Stabsstellen Presse und Kommunikation sowie Prävention sind beide der Geschäftsführung unterstellt, die Stabsstelle Controlling der Verwaltungsleitung.
Die zuständige Koordination der Fachbereiche mit ihren entsprechenden Sachgebieten ist zwischen einem Referatsleiter und dem Geschäftsführer aufgeteilt.
Neben den Fachbereichen und Stabsstellen gibt es eine Verwaltungsabteilung. Diese leitet ebenfalls ein Referatsleiter.
Die Organisation der KJA Köln ist im folgenden Organigramm nochmals dargestellt:
Als Basis für ein gelungenes Schutzkonzept vertritt die KJA Köln eine Kultur der Achtsamkeit. Hierbei werden Grenzverletzungen sensibel wahr- und ernst genommen. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden gewahrt. Die Mitarbeitenden der KJA Köln sollen sich als Anwälte der Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen verstehen, um dem Schutzauftrag nachzukommen sowie eine positive Entwicklung der anvertrauten jungen Menschen zu achten und zu fördern. Die Aspekte einer Kultur der Achtsamkeit sind im Verhaltenskodex, in den Interventionsplanungen und im Bereich des Beschwerdemanagements zu finden und bilden immer den Ausgangspunkt in der Arbeit der KJA Köln.
Darüber hinaus macht die KJA Köln Fortbildungsangebote zum Thema Achtsamkeit. Im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes können sich die Mitarbeitenden zu diesem Thema fortbilden. In den Fortbildungsangeboten geht es nicht nur um fachlichen Input, sondern sie können auch als Möglichkeit genutzt werden, um eigenes Handeln zu reflektieren, entsprechend zu optimieren und zu professionalisieren. Mögliche Fortbildungsbereiche werden in Kapitel 4.1 näher beschrieben.
Die Arbeitsgrundlagen der KJA Köln finden sich in verschiedenen Gesetzen. Dabei gibt es sowohl gesetzliche als auch kirchenrechtliche Grundlagen, die in der Arbeit mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu beachten sind.
Bezogen auf das Schutzkonzept bzw. im Kinder- und Jugendschutz sind vonseiten des Gesetzgebers das Bundeskinderschutzgesetz sowie das SGB VIII, insbesondere der § 8a, die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem sind die §§ 174-184j im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (Recht auf sexuelle Selbstbestimmung) gesetzliche Grundlagen, auf denen die Präventionsarbeit fußt.
Darüber hinaus ist für die Arbeit der KJA Köln die Präventionsordnung des Erzbistums Vorgabe, nach der in katholischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendschutz bezogen auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen geregelt ist. Insbesondere werden hier die Verfahrenswege sowie Sanktionen bei institutionellen bzw. strukturellen Übergriffen innerhalb katholischer Institutionen geregelt.
Die Präventionsordnung des Erzbistums Köln ist für alle katholischen kirchlichen Rechtsträger und ihre Dienststellen erstellt. Sie umfasst die Voraussetzungen für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen im Sinne des Schutzauftrages. Hier liegt jedoch der Fokus auf der Prävention von sexualisierter Gewalt, da insbesondere aufgrund der Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre innerhalb der katholischen Kirche die Problematik offensiv thematisiert und bearbeitet werden soll.
In der Präventionsordnung wird die Vorgabe beschrieben, nach der die katholischen Träger ein Schutzkonzept erstellen sollen. Zudem sind in den §§ 4-10 der Ordnung die Bausteine des Schutzkonzeptes beschrieben, die in diesem vorliegenden Schutzkonzept dargestellt sind.
Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen genauer beschrieben.
Das Bundeskinderschutzgesetz wurde 2011 erlassen und dient der Verbesserung des Kinderschutzes. Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Rechtssicherheit für öffentliche und freie Träger. Zudem ist in diesem Gesetz die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses begründet. Der konkrete Verfahrensablauf, bezogen auf die KJA Köln, ist im Kapitel 5 beschrieben.
In Artikel 1, § 4 werden nochmals Berufsgruppen aufgeführt, die zum Kindesschutz verpflichtet sind und entsprechende Handlungen einleiten müssen, wenn das Kindeswohl in Gefahr scheint. Hierbei werden insbesondere in Artikel 1, § 4 Abs. 1 Nummer 3 und 6 die Berufsgruppen aufgeführt, die innerhalb der KJA Köln arbeiten (Jugendberater und Sozialarbeiter/-pädagogen). Sie sind dazu verpflichtet, einen Anspruch auf anonyme Beratung wahrzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Darüber hinaus müssen die Daten des Kindes dem Jugendamt übermittelt werden, damit dieses tätig wird, um die Gefährdung abzuwenden.
Im SGB VIII § 8a ist der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche für öffentliche und für freie Träger geregelt. Außerdem sind in diesem Paragrafen die Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkraft festgeschrieben.
Nach § 8a werden zwischen dem öffentlichen Träger, dem Jugendamt und den freien Trägern Kooperationsverträge geschlossen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die freien Träger einen Schutzauftrag gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen erfüllen sollen. Zudem sind die Verfahrenswege zwischen den freien Trägern und dem Jugendamt geregelt. Bei jedem freien Träger soll es zunächst eine eigene Gefährdungseinschätzung geben. Kommt diese Einschätzung dazu, dass Gefahren für das Kind ohne das Eingreifen des Jugendamtes nicht abzuwenden sind, sind die freien Träger zur Meldung beim Jugendamt verpflichtet.
„In die Vereinbarung ist, neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft, insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html)
Um zu einer Gefährdungseinschätzung zu kommen, sollten die fallverantwortlichen Fachkräfte eine insoweit erfahrene Fachkraft (insoFa) hinzuziehen. Diese können die freien Träger selber nachweisen, oder der Träger hat Anspruch darauf, die insoFa des Jugendamtes hinzuzuziehen. Einzelheiten zu der insoFa werden in Kapitel 3.2 genauer beschrieben.
Nach dem Gesetz ist die KJA Köln verpflichtet, bei jeglicher Gefahrenlage den Schutzauftrag ernst zu nehmen. Dies umfasst körperliche Misshandlung, seelische Misshandlung, Vernachlässigung und sexualisierte Gewalt.
Das Strafgesetzbuch regelt im 13. Abschnitt in den §§ 174-184j Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Mitarbeitenden unterschreiben in der Selbstauskunftserklärung (siehe Punkt 5.2), dass sie frei von Straftaten im Sinne dieses Abschnittes sind sowie keine laufenden Verfahren in einem der Paragrafen gegen sie offen sind. Auch verpflichten sich alle Mitarbeitenden mit der Unterschrift, unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Verfahren gegen sie bezüglich des 13. Abschnittes des StGB eröffnet wird. Wird ersichtlich, dass dies so ist, werden entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Im Zuge des Kinder- und Jugendschutzes in der KJA Köln gibt es verschiedene Rollen und Aufgaben. Dazu gehört die Präventionsfachkraft, die insoweit erfahrene Fachkraft und das Gremium des Arbeitskreises Prävention.
Das Erzbistum hat alle katholischen Träger dazu verpflichtet, mindestens eine Präventionsfachkraft zu benennen. Sie wird in der Präventionsordnung in § 12 beschrieben. Ihre Aufgaben umfassen die Erstellung des Schutzkonzeptes sowie dessen nachhaltige Umsetzung.
Die Personen, die zu Präventionsfachkräften berufen werden, müssen eine spezielle Schulung des Erzbistums absolvieren, um entsprechende Qualifikationen zu erhalten.
Die KJA Köln hat eine Präventionsfachkraft benannt. Über die Aufgaben der Präventionsordnung hinaus leitet sie den Arbeitskreis Prävention, der in Punkt 3.3 beschrieben wird. Zudem koordiniert die Präventionsfachkraft in Zusammenarbeit mit der Personalservicestelle die notwendigen Präventionsschulungen für Mitarbeitende und hält Kontakt zum Schulungsanbieter „Katholisches Bildungswerk Köln“. Die Präventionsfachkraft stimmt die Öffentlichkeitsarbeit mit der Stabsstelle Presse und Kommunikation sowie der Geschäftsführung ab. Zudem ist sie Ansprechperson für die Anfragen einer Beratung nach § 8a, stellt den Kontakt zu den insoweit erfahrenen Fachkräften (siehe Erläuterung unter Punkt 3.2) her und wirkt selber beratend zu institutionellen Gefährdungslagen und zum allgemeinen Kinder- und Jugendschutz.
Die Präventionsfachkraft hält Rücksprache mit der Geschäftsführung und informiert in regelmäßigen Abschnitten über die Entwicklungen des Schutzkonzeptes, aktuelle Vorfälle und andere wichtige Bestandteile.
Wie bereits unter Kapitel 2.1.2 beschrieben, sollten die freien Träger eigene insoweit erfahrene Fachkräfte (insoFa) benennen. Für diese Aufgabe ist eine spezielle Weiterqualifizierung notwendig.
Die KJA Köln hat mehrere insoFa ausbilden lassen, so dass eine Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung gewährleistet ist. Alle insoFA wurden durch die Katholische Hochschule Aachen oder durch den Kinderschutzbund qualifiziert.
Die insoFa und die Präventionsfachkraft arbeiten eng zusammen. Die genauen Beratungswege der insoFa und der Präventionsfachkraft sind in Kapitel 8 beschrieben.
Der Arbeitskreis (AK) Prävention der KJA Köln besteht aus sieben bis acht Mitwirkenden. Es wird Wert darauf gelegt, dass jeder Fachbereich vertreten ist. Darüber hinaus repräsentiert eine Person im AK die Mitarbeitervertretung. Die Präventionsfachkraft leitet den AK Prävention. In diesem Kreis werden die Bausteine des Schutzkonzeptes erarbeitet und geschrieben. Außerdem hat der AK Prävention die Aufgabe, das Schutzkonzept nachzuhalten und zu evaluieren und ggf. weiter- und/oder umzuschreiben.
Es ist bekannt, dass Täter von „außen“ meist keine große Gefahr darstellen. Eine Gefahr von „innen“ heraus ist weitaus höher. Täter stehen häufig in Beziehungen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, sind ihnen bekannt und vertraut.
Daher ist wichtig, die eigene Perspektive zu erweitern und die Handlungsfelder zusammen mit den Mitarbeitenden in den Blick zu nehmen. Hierbei geht es um die Frage, in welchen Bereichen und Situationen Faktoren zu finden sind, die eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche bezüglich (sexualisierter) Gewalt begünstigen. Die strukturellen Gegebenheiten und das pädagogische Handeln müssen in den Blick genommen werden.
Für die Risikoanalyse der KJA Köln wurde ein Fragebogen erstellt, mit dem jeder Fachbereich anhand der gleichen Fragestellungen das eigene Arbeitsfeld analysiert hat. Die Fragestellungen hat der Arbeitskreis Prävention anhand arbeitsrelevanter Aspekte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen formuliert.
Die wichtigsten Resultate sind in den folgenden Unterkapiteln dargestellt. Die gesamte Ergebniserfassung ist in Anhang I zu finden.
Die Resultate und Ergebnisse aus den Tabellen sind in den Unterkapiteln Fortbildungsbedarfe, Standardisierung zur Qualitätssicherung sowie To Dos für die KJA Köln im Bereich Kinderschutz zusammengefasst.
In der Risikoanalyse wurde deutlich, dass es bei verschiedenen Themen Fortbildungsbedarf gibt. Folgende Themen wurden seitens der Mitarbeitenden genannt:
Zu den genannten Fortbildungswünschen der Mitarbeitenden der KJA Köln sollen zukünftig regelmäßig Angebote gemacht werden.
Anhand der Risikoanalyse wird deutlich, dass es gewisse Faktoren gibt, die in der KJA Köln einheitlich gehandhabt werden sollen. Dies führt zu mehr Transparenz, Handlungssicherheit und Schutz der Mitarbeitenden sowie zu erhöhter Qualität in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.
Es gibt dabei Standardsetzungen, die das Personal sowie auch die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen betreffen.
Für das Personal:
Für die Kinder und Jugendlichen:
Darüber hinaus sollten in jeder Einrichtung alle zwei Jahre mit den Kindern und Jugendlichen die Kinderrechte thematisiert werden.
In jeder Einrichtung sind Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche einzuführen. Diese sollte jede Einrichtung individuell gestalten und an den Bedarf der Kinder und Jugendlichen anpassen. Die Beschwerdewege sollten niederschwellig und umsetzbar sein. Es ist ratsam, verschiedene Wege zu eröffnen, damit Kinder, die der Sprache oder Schrift nicht mächtig sind, ebenfalls die Möglichkeit zur Beschwerde erhalten. Die Beschwerden sollten möglichst partizipativ gelöst werden. Die Mitarbeitenden sollen eine Atmosphäre schaffen, um die Kinder und Jugendlichen zu ermutigen, die Beschwerdemöglichkeiten wahrzunehmen.
In fast allen Einrichtungen der KJA Köln, haben die Kinder und Jugendlichen kostenfreien Zugriff auf das Internet. Hierbei soll es eine einheitliche Vorgehensweise geben, um einen unkontrollierter Zugriff auf diverse Internetseiten zu vermeiden, um vor kinder- und jugendgefährdend Inhalten zu schützen.
In jeder Einrichtung der KJA Köln werden Verlaufskontrollen in den PCs eingerichtet, um nachvollziehen zu können, welche Internetseiten von den Kindern und Jugendlichen aufgerufen wurden. Darüber hinaus sollen Kinderfilter auf den PCs eingerichtet werden sowie eine Kindersuchmaschine. Zum Beispiel bietet sich hier die Suchmaschine „Blinde Kuh“ an.
Die Mitarbeitenden der KJA Köln haben in der Umfrage zur Risikoanalyse verschiedene Vorschläge und Ideen eingebracht, die zu einem besseren Kinderschutz und zu einer verbesserten Handlungsqualität der Mitarbeitenden führen können.
Bereits kurz nach der Risikoanalyse wurden folgende Wünsche der Mitarbeitenden umgesetzt:
Bezüglich der Personalauswahl hat die KJA Köln bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, um präventiv auf die persönliche Eignung des Personals zu achten.
Zum einen gibt es strukturelle Voraussetzungen, z. B. die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses oder der Selbstauskunftserklärung. Die genauen Abläufe sind in Punkt 5.1 und 5.2 erläutert. Des Weiteren ist es Pflicht für jeden Mitarbeitenden oder zukünftig Mitarbeitenden, als Fortbildung die Präventionsschulung des Erzbistums Köln zu besuchen.
Bei den Einstellungsgesprächen gibt es verschiedene Indikatoren, nach denen eine persönliche Eignung für eine Festanstellung bei der KJA Köln relevant sind. Darüber hinaus wird in den Einstellungsgesprächen bereits das Thema Prävention und Kinderschutz angesprochen.
Mit der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) soll sichergestellt werden, dass keine Straftat gegen den Personenstand, die Ehe und Familie StGB Abschnitt 12 § 171 oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB Abschnitt 13 §§ 174-184g vorliegt. Das erweiterte Führungszeugnis wird von allen Mitarbeitenden der KJA Köln eingereicht, unabhängig von Vertragsform oder Stundenumfang.
Die erweiterten Führungszeugnisse werden in der zentralen Verwaltung abgelegt und aufbewahrt. Dies übernimmt der Personalservice, er gewährleistet die Aufbewahrung nach Datenschutzbestimmungen.
Bei Vertragsabschluss werden neue Mitarbeitende auf die Einholung des EFZ hingewiesen. Sie erhalten mit den Vertragsunterlagen eine Erläuterung über die Hintergründe zur Notwendigkeit eines EFZ sowie eine Darstellung zum Ablauf der Beantragung und Einreichung des EFZ bei der KJA Köln.
Hierzu gibt es auch einen Hinweis in der Starterhilfe der KJA Köln.
Die Mitarbeitenden erhalten mit den Unterlagen einen Briefumschlag, in dem sie das EFZ versiegelt beim Personalservice einreichen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist ausschließlich der Personalservice befugt, die Umschläge zu öffnen und auf eventuelle Einträge zu prüfen.
Liegt ein Eintrag gegen den Personenstand, die Ehe und Familie nach StGB Abschnitt 12 § 171 oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB Abschnitt 13 §§ 174-184g vor, wird dies dem Geschäftsführenden der KJA Köln gemeldet.
Die EFZ werden nach Alphabet abgeheftet und in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt. Den Zugang zu diesem Schrank hat nur der Personalservice. Das EFZ darf nicht älter als drei Monate sein und muss innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn vorgelegt werden.
Bei Einstellung zahlen die Mitarbeitenden die Kosten in Höhe von 13,00 Euro selbst.
Ab dem zweiten EFZ werden die Kosten vom Unternehmen getragen. Die Mitarbeitenden legen die Quittung vor und bekommen das Geld erstattet. Ein erneuertes EFZ ist nach fünf Jahren vorzulegen.
Für ehrenamtlich tätige Mitarbeitende übernimmt die KJA Köln die Kosten. Sie erhalten über die Fachbereichsleitungen ein entsprechendes Schreiben zur Vorlage beim Amt.
Bis zum Einreichen des EFZ unterschreiben die Mitarbeitenden eine Selbstauskunftserklärung, in der sie bestätigen, dass sie keine Einträge gegen die oben genannten Paragrafen haben, keine Verfahren in diesem Zusammenhang gegen sie geführt werden. Zudem wird versichert, dass bei neu einleitenden Verfahren bzgl. der oben genannten Straftaten sofort der Arbeitgeber informiert wird.
Die Personalverwaltung ist dafür verantwortlich die Fünf-Jahres-Frist der EFZ zu kontrollieren und Mitarbeitende, bei denen die Frist für das EFZ ersichtlich ist, per Anschreiben darauf aufmerksam zu machen.
Die Selbstauskunftserklärung dient der persönlichen Zusage, dass es keine Strafanzeigen oder offenen Verfahren des 13. Abschnittes des StGB gab oder gibt, bis das erweiterte Führungszeugnis vorliegt.
Die neu einzustellenden Mitarbeitenden unterschreiben folgende Erklärung:
„Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister in Bezug auf meine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB, bzw. einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII in der derzeit aktuellen Fassung genannten Straftat enthält und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind.
Ich verpflichte mich, meinen Arbeitgeber über die Einleitung entsprechender Verfahren zu informieren.“
Der KJA Köln ist es wichtig, die jungen Menschen in den Einrichtungen unter anderem bei den Alltagsangeboten zu beteiligen.
In der Analyse der Handlungsfelder fällt auf, dass die meisten Einrichtungen der KJA Köln die Partizipation der Kinder und Jugendliche umsetzen. Die Gestaltung der Partizipation ist jedoch sehr unterschiedlich.
Bezüglich des Schutzkonzeptes nimmt die KJA Köln Partizipation ebenfalls ernst und führt eine Umfrage von den Kindern und Jugendlichen unter anderem zu den Themen Wohlfühlen, Mitbestimmung, Meinungsäußerung und Angsträume durch. Nach Abschluss der Umfrage und Auswertung werden die Ergebnisse und entsprechende Rückschlüsse in das Schutzkonzept aufgenommen. Dies soll im Herbst/Winter 2019 erfolgen.
Der Verhaltenskodex regelt Vorgehensweisen bzw. den Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen in der KJA Köln.
Der Verhaltenskodex wird den Mitarbeitenden in zweifacher Ausführung vorgelegt. Ein Verhaltenskodex wird unterschrieben und im Personalservice eingereicht und abgeheftet. Ein Exemplar behalten die Mitarbeitenden für sich.
Der Verhaltenskodex der KJA Köln:
Rechte von Kindern und Jugendlichen
Gestaltung von Nähe und Distanz
Angemessenheit von Körperkontakt
Beachtung von Intims- und Privatsphären
Sprache und Wortwahl
Umgang mit Geschenken
Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Disziplinarmaßnahmen
Um den Kinder- und Jugendschutz besser zu gewährleisten, hat die KJA Köln Beratungswege für die Mitarbeitenden erstellt. Diese dienen dazu, bei Unsicherheiten und/oder Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung eine adäquate Beratung einzuholen und entsprechende Schritte für Hilfen zu sichern.
Um als KJA Köln den Mitarbeitenden rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz beratend zur Seite zu stehen, wurde eine Beratungsstelle eingerichtet.
Die Beratung umfasst:
Die Mitarbeitenden können sich bei Beratungsbedarf zu den drei Themenbereichen an eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer wenden:
E-Mail: kinderschutz-koeln@kja.de
Telefon: 0157 - 84 44 65 50
Die Anfragen zur Beratung kommen zunächst bei der Präventionsfachkraft an. Diese nimmt alle Anfragen entgegen.
Handelt es sich um Fragen zu Kinder- und Jugendschutz-Themen allgemein oder um Beratung zu institutionellem Missbrauch, bearbeitet die Präventionsfachkraft die Anfragen.
Handelt es sich um einen Beratungsbedarf nach § 8a SGB VIII, vermittelt die Präventionsfachkraft die Anfrage an die insoweit erfahrenen Fachkräfte .
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte melden sich dann beim Ratsuchenden zeitnah zurück. So ist gewährleistet, dass die Berater*innen sich melden können, wenn Zeit ist. Eine Rückmeldung sollte innerhalb von 48 Stunden erfolgen.
Die Berater*innen richten sich alle nach einem bestimmten Leitfaden und arbeiten mit den gleichen Beratungsmaterialien, so dass die Qualität der Beratung sichergestellt ist.
Dazu wurde ein Flyer erstellt, in dem den Mitarbeitenden die Schritte erklärt werden und die oben genannten Kontaktdaten gedruckt sind. Jede*r Mitarbeitende hat einen Flyer erhalten, bei Neueinstellungen wird der Flyer in der Startermappe mitgegeben. Darüber hinaus gibt es in jeder Einrichtung einen „Handreichungsordner bei Kindeswohlgefährdung“, in dem der Flyer ebenfalls zu finden ist. Der Ordner soll für alle Mitarbeitenden bekannt und zugänglich sein.
Ablaufschema bei Vermutungen auf Kindeswohlgefährdung:
Es wurde ein Beschwerde-Management eingerichtet, das Eltern, Kinder oder andere Personen wahrnehmen können. Durch ein Beschwerde-Management kann die Qualität der Arbeit der KJA Köln gesichert und die bestehende Praxis überprüft werden. Das Beschwerde-Management soll darüber hinaus dazu dienen, mögliche Risikoquellen zur Gefährdung des Kindeswohls transparenter zu machen.
Um Unzufriedenheit sowie Anregungen der Klienten entgegenzunehmen, wurde ein Beschwerde-Management eingerichtet.
Hierzu hat die KJA Köln einen Flyer erstellt, in dem die Schritte und Stellen erläutert sind, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann.
Der KJA Köln ist es wichtig, dass Unzufriedenheit zunächst vor Ort geklärt wird. Daher spricht die KJA Köln den Appell aus, vor Ort die entsprechenden Ansprechpartnern zu kontaktieren.
Wenn eine Klärung vor Ort nicht möglich ist, soll die entsprechende übergeordnete Dienststelle, also Sachgebietsleitungen oder Fachbereichsleitungen, angesprochen werden.
Wenn auch das nicht funktioniert, gibt es eine Beschwerde-Stelle, die per Mail erreichbar ist (beschwerde-koeln@kja.de).
Als letzte Anlaufstelle kann der Geschäftsführer persönlich kontaktiert werden.
Um die Anliegen der Klienten ernst zu nehmen, wird der*dem Beschwerdenden eine Rückmeldung dazu gegeben, wie der Klärungsprozess aussieht und welche Vereinbarungen oder Konsequenzen erfolgt sind.
Es werden nur Beschwerden bzw. Anliegen bearbeitet, die nicht anonym geäußert werden.
Für die Kinder und Jugendlichen soll es in jeder Einrichtung die Möglichkeit geben, Beschwerden, Wünsche oder Anliegen schriftlich oder mündlich zu äußern. Dazu können Briefkasten, Rückmeldekreis etc. dienen. Die Beschwerden oder Anregungen der Kinder und Jugendlichen sollten ernst genommen werden. Auch hier ist eine Rückmeldung zu Klärung und zu weiteren Konsequenzen immer wichtig und sollte an die Beschwerdeführenden gegeben werden.
Die Beschwerde-Wege in den Einrichtungen sollten in den jeweiligen Einrichtungskonzepten beschrieben sein und regelmäßig überprüft werden.
In jeder Einrichtung hängt der Kontakt der Beschwerdestelle (beschwerde-koeln@kja.de) aus, an den die Kinder und Jugendlichen sich wenden können, wenn sie vor Ort nicht weiterkommen.
Die Mitarbeitenden haben bei Beschwerden bitte zunächst den Dienstweg einzuhalten, d. h., von direkten vorgesetzten Personen, über Sachgebiets- bzw. Fachbereichsleitungen hin zu Geschäftsführung. Wenn die Beschwerde sich gegen die direkt vorgesetzte Person richtet, wendet sich der*die Beschwerdeführende bitte an die*den nächsthöhere*n Vorgesetzte*n.
Mitarbeitende, die mit ihren Anliegen nicht weiterkommen, können zudem Kontakt zur Mitarbeitervertretung (MAV) aufnehmen.
Handelt es sich um Meldungen bezüglich Grenzverletzungen oder Übergriffigkeiten von Kolleg*innen auf Kolleg*innen, sollte die Präventionsfachkraft kontaktiert werden.
Im Folgenden werden die Interventionen beschrieben, die ergriffen werden, wenn Grenzverletzungen oder Übergriffe stattgefunden haben. In allen Interventionsbereichen arbeitet die KJA Köln mit dem Erzbistum zusammen. Die Begleitung in den Interventionsschritten wird in Kooperation mit entsprechenden Fachberatungsstellen geregelt, um eine Außenperspektive zu sichern.
Im Folgenden werden die Interventionsplanungen beschrieben, die bei Verdacht von Mitarbeitenden gegenüber Kindern oder Jugendlichen eingeleitet werden. Anschließend wird darauf eingegangen, wie mit Mitarbeitenden der Kooperationspartner zu verfahren ist.
Zuletzt werden Interventionen dargestellt, die ergriffen werden, wenn Kinder oder Jugendliche gegenüber anderen Kindern oder Jugendlichen übergriffig werden.
In allen Fällen dient der Interventionsplan als Orientierungshilfe. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle.
Gibt es einen Verdacht, dass ein Mitarbeitender (sexualisierte) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ausübt, ist eine Meldung an die Leitung sowie die Präventionsfachkraft zu machen. (Ist die Leitung selber von dem Verdacht betroffen, muss die nächste Führungsebene sowie die Präventionsfachkraft informiert werden.)
Die beiden Personen bei einem Verdacht in Kenntnis zu setzen, ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend.
Die Leitung führt mit der Präventionsfachkraft eine Informationsbewertung durch. Die Präventionsfachkraft ruft innerhalb von 24 Stunden einen Beraterstab zusammen. Bevor die Bewertung des Verdachtes durch einen Beraterstab durchgeführt wird, werden folgende Maßnahmen mit sofortiger Wirkung von der Leitung umgesetzt:
Schutz des Kindes oder des Jugendlichen: Kontakteinschränkung zum Verdächtigten (Änderung Dienstplan, Begleitung durch eine zweite Fachkraft etc., je nach Einzelfall) à Vier-Augen-Prinzip
Wurde eine Tat konkret beobachtet, wird die beschuldigte Person sofort freigestellt. Der Täter ist von dem betroffenen Kind oder Jugendlichen zu trennen.
Bei einer Bewertung eines Verdachts sind folgende drei Stufen zu unterscheiden:
Die Bewertung eines Verdachts stellt sich nicht einfach dar. In dem Beurteilungsprozess sollen die Dokumentationen der Leitung und der Mitarbeitenden zusammengetragen werden. Die Bewertung des Verdachts wird innerhalb eines Protokolls dokumentiert. Hierbei soll nicht nur das Ergebnis dokumentiert werden, sondern auch die Begründungen und der Prozess der Entscheidung.
Bei der Bewertung des Verdachts ist der Beraterstab einzuberufen. Dies liegt in der Verantwortlichkeit der Präventionsfachkraft. Innerhalb von 24 Stunden soll der Beraterstab zusammenkommen und den Fall bewerten.
Der Beraterstab setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
eine Leitung (Einrichtungs- oder Sachgebiets-/Fachbereichsleitung), die Präventionsfachkraft, eine Person aus der Geschäftsführung, eine Person der MAV sowie eine insoweit erfahrene Fachkraft (extern).
In einer Bewertung werden die getroffenen Maßnahmen im Protokoll festgeschrieben. Darüber hinaus wird im Protokoll festgehalten, wer für welche Maßnahme die Verantwortung übernimmt und wer welche Aufgaben erhält. Die entsprechenden Vorgehensweisen, Verantwortlichkeiten sowie Aufgaben der Bewertungsstufen werden in Kapitel 10.2 ausführlicher beschrieben.
Gibt es Uneinigkeit in der Bewertung zwischen vager Vermutung und hinreichend konkreter Vermutung innerhalb des Beraterstabs, werden die Schritte zum Vorgehen eines konkreten Verdachts eingeleitet.
Die Präventionsfachkraft nimmt Kontakt zum Interventionsbüro auf. Sie ist unabhängig und kann entgegen der Meinung der Geschäftsführung eine Meldung an das Interventionsbüro des Erzbistums Köln weitergeben.
Handelt es sich um einen vage bleibenden Verdacht, gilt es zunächst, den Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten. Hierbei ist eine enge Aufsichtsführung und Kontakt zum Betroffenen zu halten.
Aufgaben der Einrichtungsleitung:
Aufgaben der Mitarbeitenden:
Der Datenschutz ist für alle Beteiligten zu gewährleisten. Die Präventionsfachkraft ist dafür verantwortlich, die Durchführung der Maßnahmen von Leitung und Mitarbeitenden zu überprüfen.
Ist der Verdacht hinreichend konkret, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Der Datenschutz für alle Beteiligten ist sofort zu gewährleisten.
Betroffenenbezogen:
Täterbezogen:
Einrichtungsbezogen:
Kinder- und jugendbezogen:
Kommunikation nach außen:
Die eingeleiteten Schritte werden dokumentiert und mit dem Interventionsbüro abgesprochen.
Ein Anhörungsgespräch mit dem Verdächtigen wird vom Interventionsbüro des Erzbistums Köln einberufen und durchgeführt. Seitens der KJA Köln sitzt die Geschäftsführung oder eine delegierte Person in dem Anhörungsgespräch bei. Der verdächtige Mitarbeitende kann neben einem juristischen Beistand eine Person der MAV der KJA Köln in Anspruch nehmen.
Die Prüfung und Einleitung strafrechtlicher Schritte wird ebenfalls durch das Interventionsbüro durchgeführt. Die arbeitsrechtlichen Schritte obliegen der Geschäftsführung der KJA Köln.
Wenn sich ein Vorwurf ausräumen lässt und eine Beschuldigung sich klar als unbegründet herausstellt, ist es in der Regel zumut- und verantwortbar, dass die fälschlich beschuldigte Person im gleichen Umfeld weiterarbeiten kann. Der Mitarbeitende soll rehabilitiert werden.
Dazu ist vor allem Transparenz nötig. Der Klärungsprozess muss transparent skizziert und an Mitarbeitende, Eltern, Kinder und Jugendliche kommuniziert werden.
(vgl. M. Kölch et al. 2018, S.282)
Unterstützung zur Reintegration der beschuldigten Person:
Formale Notwendigkeiten:
Besprechung von inhaltlichen/thematischen Notwendigkeiten:
Angebot seitens der KJA Köln
Organisation von Supervision oder ähnliche Unterstützungsangebote
Organisation einer externen Unterstützung für das Team
Organisation einer externen Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Stellt sich heraus, dass es sich um eine bewusst vorgenommene Falschbehauptung handelt, ist der Beschuldigende in die Verantwortung zu nehmen. Es sollte eine schriftliche Entschuldigung folgen, und die Ereignisse sollten auf Beziehungsebene aufgearbeitet werden.
Der Beschuldigende sollte an therapeutische/pädagogische Angebote angebunden werden, um die Motive zur Falschbeschuldigung aufzuarbeiten.
Dem Beschuldigten sollte offenstehen, rechtliche Schritte (z. B. Anzeige wegen Verleumdung) einzuleiten.
Alle Schritte werden von außen begleitet und dokumentiert.
Sollte die Belastung des Beschuldigten zu groß sein, sollte eine Versetzung in eine andere Einrichtung oder anderen Bereich erfolgen. Hierbei wird vorher das zukünftige Team miteinbezogen, um Gerüchten zuvorzukommen und Ängsten entgegenzuwirken.
(vgl. Frings und Huxoll, 2015, Seite KA- 1033 und M. Kölch 2018, S.282 ff.)
Die KJA Köln arbeitet mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen. Dies können Schulen, Sportvereine, Musikschulen etc. sein.
Entsteht eine Vermutung gegenüber dem Personal des Kooperationspartners, ist mit Rücksprache der Präventionsfachkraft die Leitung des Kooperationspartners zu informieren.
Bei einem vagen Verdacht ist genauso zu verfahren, wie im Interventionsplan beschrieben. Hierbei muss der Kooperationspartner ein Vier-Augen-Prinzip garantieren. Ist der Verdacht hinreichend, sollte das Personal sofort aus der Einrichtung herausgenommen werden. Eine Nachsorge durch entsprechende Beratungsstellen von außen gegenüber den Mitarbeitenden der KJA Köln und den anvertrauten Kindern und Jugendlichen wird von der KJA Köln übernommen.
Das weitere Verfahren gegenüber dem betroffenen Personal liegt in der Verantwortung des Kooperationspartners.
In Fällen, in denen Mitarbeitende Vermutungen auf häusliche Gewalt haben, hat die KJA Köln für die Mitarbeitenden Vorgehensweisen entwickelt, um eine richtige Handlungsabfolge zu gewährleisten.
Es wurde ein Ordner „Vorgehen bei Vermutungen einer Kindeswohlgefährdung“ erstellt, in der nochmals die gesetzlichen Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung aufgeführt sind. Dazu gibt es eine Auswahl von Dokumentationsbögen, anhand derer die Mitarbeitenden Anhaltspunkte dokumentieren können. Der Ordner ist in jeder Einrichtung vorhanden. Der Ordner muss allen Mitarbeitenden der jeweiligen Einrichtung zugänglich sein.
Es gibt ein Ablaufschema, an das sich die Mitarbeitenden halten sollen:
Diese Handlungsschritte sind in einem speziellen §-8a-Ordner genauer erläutert und mit entsprechenden Dokumentationsbögen ausgestattet. In jeder Einrichtung ist ein Ordner hinterlegt, der jedem Mitarbeitenden zugänglich sein muss.
Die KJA Köln weist eigene insoweit erfahrene Fachkräfte vor, die eine spezielle Ausbildung gemacht haben und entsprechend zertifiziert sind, um eine gemeinsame Risikoeinschätzung zu machen.
Die Risikoeinschätzung der insoweit erfahrenen Fachkräfte der KJA Köln erfolgt durch einen Frage-Leitfaden, um ein standardisiertes Beratungsverfahren zu gewährleisten.
Liegen aktuelle Vorfälle (sexualisierter) Gewalt vor, sollen diese in einem zukunftsorientierten Prozess nachhaltig aufgearbeitet werden. Mit einer nachhaltigen Aufarbeitung übernimmt die KJA Köln die Verantwortung der Vorfälle sowie die Anerkennung des zugefügten Leids.
Kam es zu einem Vorfall, wird die betroffene Einrichtung sowie der Träger von außen begutachtet. Dabei sollen juristische sowie sozialwissenschaftliche Aspekte betrachtet werden. Daneben sollen Beratung, Supervision und Fortbildung von außen angeboten werden.
Die Expertise soll von außen übernommen werden, da eine Aufarbeitung von innen heraus nicht neutral erfolgt.
Entsprechende Institutionen für eine nachhaltige Aufarbeitung sollen in Absprache mit dem Interventionsbüro des Erzbistums Köln ausgewählt und bestimmt werden.
Die KJA Köln nutzt in der täglichen Arbeit bereits einige Ressourcen, die in den vergangenen Jahren vermittelt und bekannt gemacht wurden:
Die Überprüfung dieses Konzeptes wird alle zwei Jahre stattfinden. Die Präventionsfachkraft wird zusammen mit dem AK Prävention der KJA Köln voraussichtlich im Februar/März 2021 das Konzept reflektieren und ggfs. aktuell anpassen.