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Menschen gestalten ihr Leben auf unterschiedliche Weise. Diversität meint in diesem Zusammenhang die Vielfalt von Lebenslagen, Lebensformen, körperlichen Merkmalen und Geschlechtsidentität ebenso wie religiöse Zugehörigkeiten und vieles mehr. Die Vielfalt heutiger Lebenswirklichkeiten bereichert das Zusammenleben und –arbeiten und stellt beides zugleich vor Herausforderungen.
Auch die Katholische Jugendagentur (kurz: KJA) lebt und prägt diese Vielfalt in vielen Bereichen. Hier kommen Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft mit ihren Fähigkeiten und Grenzen zusammen. Vieles geschieht selbstverständlich. Trotzdem bleiben Fragen, wie wir als KJA mit dieser Vielfalt und den Herausforderungen umgehen.
Muss ich zuerst getauft sein, um bei der KJA zu arbeiten? Was ist, wenn ich einer anderen Glaubensgemeinschaft angehöre? Wie steht die KJA zu den Themen Wiederheirat, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung?
Viele dieser Fragen bewegen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch solche Arbeitnehmer*innen, die sich gerne bei der KJA bewerben möchten, aber wegen dieser Fragen unsicher sind, ob eine Bewerbung überhaupt möglich ist.
Diese Broschüre gibt auf viele dieser Fragen nötige Antworten und versucht zugleich deutlich zu machen, dass wir uns als Teil der katholischen Kirche verstehen und uns deshalb auch immer wieder in einer offenen und fairen Auseinandersetzung an Fragen der Wertehaltung, Spiritualität und dem christlichen Menschenbild beteiligen und arbeiten werden.
Wir wollen in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt zusammenarbeiten. Darin sehen wir eine Stärke der KJA. Aus diesem Grund können auch Menschen, die nicht getauft sind, bei uns arbeiten.
Aus unserer Sicht ist es nur so möglich, unseren Auftrag in einer pluralen Welt zu erfüllen. Für uns spielen das Engagement und die Persönlichkeit unserer Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle. Menschen, die die Ziele und Werte der KJA in Wort und Tat mittragen und den religiös-kirchlichen Charakter respektieren, sind bei uns willkommen.
Ich bin nicht katholisch – kann ich trotzdem bei der KJA arbeiten?
Ja, das kannst Du. Eine Anstellung von nicht katholischen Mitarbeitenden ist je nach Aufgabe und Funktion möglich.
Unseren Führungskräften1 und Jugendreferent*innen kommt eine besondere Verantwortung für das christliche Selbstverständnis der KJA zu. Daher müssen diese in der Regel katholisch sein.
Ich gehöre keiner Religion an – kann ich bei der KJA arbeiten?
Eine Anstellung von Mitarbeitenden ohne Religionszugehörigkeit ist in fast allen Bereichen der KJA möglich. Voraussetzung ist die Anerkennung der Grundsätze der katholischen Kirche und die Loyalität zu ihr. Wer sich gegen die Grundsätze der katholischen Kirche stellt, für den ist die KJA jedoch nicht der richtige Arbeitgeber.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Ist das bei der KJA ein Problem?
Durch einen Kirchenaustritt distanzierst Du Dich bewusst von der katholischen Kirche. Die KJA ist Teil dieser Kirche. Somit stellt sich die Frage: Kannst und willst Du dennoch die Ziele und Werte der KJA loyal mittragen und nach außen vertreten? Diese Frage musst Du für Dich beantworten. Uns ist bewusst, dass die Gründe für einen Kirchenaustritt sehr vielschichtig sein können.
Wenn Du aus der katholischen Kirche ausgetreten bist und Dich dennoch für eine Anstellung bei der KJA interessierst, ist dies je nach Aufgabe und Funktion möglich. Wenn sich Mitarbeitende während einer Anstellung bei der KJA für einen Kirchenaustritt entscheiden, gehen wir gemeinsam ins Gespräch.
Ich möchte bei der KJA arbeiten/arbeite bei der KJA und würde gerne wieder in die Kirche eintreten. Hilft die KJA dabei?
Wir freuen uns, wenn Du als Bewerber*in/Mitarbeiter*in über diesen Schritt nachdenkst. Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich. Gerne bieten wir alle notwendigen Hilfestellungen dafür an. Sprich uns an. Die Kontaktdaten findest Du am Ende dieser Broschüre.
1Geschäftsleitung, Referatsleitung, Fachbereichsleitung
Ich bin Teil der LGBTQ+-Gemeinschaft. Kann ich bei der KJA (weiter-)arbeiten?
Ja, wir respektieren unterschiedliche Lebensentwürfe.
Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Ist das vereinbar mit einer Anstellung bei der KJA?
Das Zusammenleben mit einem Menschen gleichen Geschlechts oder eine eingetragene Partnerschaft spielt für uns keine Rolle. Mitarbeitende unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität gehören für uns selbstverständlich zur Dienstgemeinschaft der KJA.
Ich bin „nur“ standesamtlich verheiratet. Muss ich kirchlich heiraten, wenn ich bei der KJA arbeite oder arbeiten will?
Um bei der KJA arbeiten zu können, musst Du nicht kirchlich heiraten.
Ich will mich scheiden lassen oder bin geschieden. Hat das Konsequenzen?
Nein. Eine Scheidung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen und ist kein
Hinderungsgrund für eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei der KJA.
Ich bin geschieden und möchte wieder heiraten. Spielt das eine Rolle?
Nein, Deine persönliche Lebensführung ist Deine Privatsache. Der Kernbereich
privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt
rechtlichen Bewertungen entzogen.
Ich bin unverheiratet, erwarte aber ein Kind. Müssen mein*e Partner*in und ich nun heiraten?
Nein, Ihr müsst deswegen nicht heiraten. Ein nichteheliches Kind ist kein
Hinderungsgrund für eine (Weiter-) Beschäftigung.
Ich habe eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das ein Problem für meine Mitarbeit?
Deine Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend für eine Mitarbeit bei der KJA. Bei nicht dauerhaften Aufenthaltstiteln muss aber geklärt sein, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Das prüfen wir gerne gemeinsam.
Deutsch ist nicht meine Erstsprache. Ist das eine Voraussetzung?
Deutsch ist die gemeinsame Sprache in der KJA und in der Regel auch mit unseren Zielgruppen. Gleichzeitig sehen wir Mehrsprachigkeit als Gewinn für Deine Arbeit mit jungen Menschen.
Unser Ziel ist es, möglichst barrierearm zu arbeiten. Je nach Arbeitsfeld ergeben sich unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ist mein Arbeitsplatz barrierefrei?
Aufgrund von z.B. baulichen Voraussetzungen oder aufgrund des Aufgabenprofils einer Stelle ist nicht jeder Arbeitsplatz barrierefrei. Bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung und zu den Themen Inklusion und Schwerbehinderung komme gerne mit uns ins Gespräch/auf uns zu. Individuell betrachten wir aus Sicht der Mitarbeitenden jeden Arbeitsplatz auf mögliche Barrieren. In der KJA sind verschiedene Personen mit den Themen Inklusion und Schwerbehinderung betraut.
Ich stehe wenige Jahre vor der Rente. Kann ich noch bei der KJA einsteigen?
Wenn Du Dich im Alter noch für Kinder und Jugendliche beruflich engagieren
möchtest, bist Du bei uns willkommen. Schon jetzt sind in der KJA viele
Generationen angestellt. Mit ihrer vielfältigen Lebenserfahrung schenken sie
jungen Menschen in unseren Einrichtungen eine solide Basis, damit ihr Leben
gelingen kann.
Unsere Identität
Wir Menschen sind nicht gleich. Aber wir haben alle die gleiche von Gott gegebene Würde.
Extreme religiöse und politische Positionierungen, die diese Grundaussage des christlichen Menschenbildes ablehnen, sind mit unserer Wertorientierung und unserem Auftrag nicht vereinbar. Wer menschenfeindliche, rassistische oder erniedrigende Meinungen vertritt, Kirche und Religion verhöhnt oder einer Sekte angehört, kann nicht bei der KJA arbeiten oder weiter angestellt bleiben.
Wenn Du eine starke Stelle suchst, schau doch mal auf unser Jobportal:
www.starkestellen.de